Reisemängel richtig reklamieren.

Wie reklamiere ich einen ärgerlichen Reisemangel richtig? Das fragen sich viele Urlauber, die etwas an ihrem Ferienhotel zu bemängeln haben.

CIMG2992Der Balkon winzig, das Essen schlecht, der Pool verdreckt und vor dem Hotel eine laute Straße: Es gibt viele Gründe, sich im Urlaub zu ärgern. Aber was gilt als Reisemangel? Wenn der gebuchte Urlaub nicht so gelaufen ist, wie es der Katalog versprochen hatte, kann der Reisepreis oft gemindert werden. Urlauber, die nach der Heimkehr wissen wollen, was beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden kann, können sich beim www.adac.de/reisemaengel informieren.

Hier ein Auszug aus den geltenden Gesetzen:
Bei der Pauschalreise liegt nach dem Gesetz ein Mangel dann vor, wenn zum einen die vom Veranstalter versprochenen Leistungen nicht geboten werden und zum anderen die Reise mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen deutlich mindern. Ein Reisemangel ist also in der Regel dann gegeben, wenn die Reiseleistungen des Veranstalters von den Vereinbarungen im Reisevertrag abweichen (insbesondere sind dabei zu berücksichtigen die Prospektbeschreibung, die Reisebestätigung, verbindliche Zusatzvereinbarungen, Informationspflichten des Reiseveranstalters).

Kein Reisemangel liegt in der Regel vor, wenn es sich um bloße Unannehmlichkeiten, landesübliche Gegebenheiten oder allgemeines Lebensrisiko handelt. So stellt z.B. die Wartezeit bis zur Zimmerzuweisung im Hotel eine bloße Unannehmlichkeit dar oder Insekten in tropischen Ländern eine landesübliche Gegebenheit.

Der erste Schritt beim Auftreten eines Reisemangels ist jedoch regelmäßig noch am Urlaubsort der Gang zur Reiseleitung, damit möglichst sofort Abhilfe geschafft werden kann. Denn nach deutschem Reiserecht müssen Sie einen Reisemangel zunächst am Urlaubsort rügen und Abhilfe verlangen. Lässt sich das Problem vor Ort nicht beheben oder ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, müssen Sie spätestens einen Monat nach Rückkehr aus dem Urlaub eine schriftliche Beschwerde an den Reiseveranstalter richten. Beschreiben Sie darin den Reisemangel und fordern Sie konkret eine Reisepreisminderung.



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