Immer wieder kursieren in den Medien die lustigsten Reisemängelanzeigen. Mal sorgen die Wellen am Traumstrand für Lärmbelästigung, mal sieht der Himmel irgendwie anders aus als im Katalog. Deutsche Urlauber sind zu den absurdesten Beschwerden fähig. Hier muss man dann doch schmunzeln. Selbst wenn 80 Prozent der Gäste eines Hotels Russen sind, ist das kein Reisemangel. Die logische Begründung des Landgerichts Düsseldorf: Mit Gästen anderer Nationalitäten müsse ein Reisender grundsätzlich rechnen – vor allem im Ausland. Die Beschwerde der Kläger, sie seien bei ihrem Urlaub in der Türkei ständig dem rüpelhaften, unmöglichen Benehmen zahlreicher russischer Gäste ausgesetzt gewesen, hatte vor Gericht keinen Bestand.

  • Die Messer waren so scharf geschliffen und die Gabeln so spitz, dass wir uns mehrfach verletzt haben. Wir waren gezwungen, eigene Bestecke zu kaufen. Rechnung anbei.
  • Hier einige Beschwerden aus England: Der Strand sah nicht aus wie im Prospekt. Im Prospekt sah er gelb aus, aber er war weiß.
  • Mein Verlobter und ich haben ein Zimmer mit zwei Einzelbetten gebucht, doch man gab uns ein Zimmer mit Doppelbett. Wir machen Sie dafür verantwortlich, dass ich nun schwanger bin. Das wäre nicht passiert, wenn wir das eigentlich gebuchte Zimmer bekommen hätten.
  • Niemand hat uns vorher gesagt, dass es Fische im Meer gibt. Unsere Kinder haben sich sehr erschreckt.
  • Ich wurde von einem Moskito gestochen – niemand sagte mir, dass sie stechen können.
  • Wir haben einen Ausflug in einen Aqua Park gebucht, aber niemand hat uns gesagt, dass wir Badekleidung und Handtücher mitnehmen müssen.
  • Eine Spanienurlauberin beschwerte sich: Hier gibt es zu viele Spanier. Die Dame am Empfang spricht Spanisch. Das Essen ist spanisch. Zu viele Ausländer.
  • Und noch was ganz lustiges aus England: Unser Rückflug von Jamaika nach England dauerte neun Stunden, aber die Amerikaner brauchten für ihren Heimweg nur drei Stunden.
  • Ein Urlauber in Kenia hatte sich für den kleinen Hunger zwischendurch vom Frühstücksbuffet eine Banane mitgenommen. Diese erregte auch das Interesse eines Affen, der auf dem Hotelgelände herumlief. Der Affe schnappte nach der Banane und biss den Hotelgast dabei in den Finger. Die Wunde entzündete sich und musste behandelt werden. Vor dem Kölner Amtsgericht klagte der Kenia-Tourist gegen den Veranstalter. Dieser hätte ihn vor einer möglichen Gefährdung durch wilde Affen warnen müssen. Der verhandelnde Richter zeigte wenig Verständnis und verwies auf den gesunden Menschenverstand: Wenn man in Afrika mit einer Banane in der Hand herumläuft, dürfe man sich nicht wundern, wenn man vom wilden Affen gebissen werde.
  • Ein deutsches Urlauberpärchen reiste nach Mauritius und kehrte schwer enttäuscht zurück. Dem Pärchen missfielen die vielen Einheimischen, die sich ebenfalls am Strand von Mauritius sonnten. Für das Ehepaar Grund genug, um vom Veranstalter Geld zurückzuverlangen. Das Amtsgericht Aschaffenburg sah in der Anwesenheit der Einheimischen jedoch weder einen Reisemangel noch Grund für getrübte Urlaubsfreuden. Die Klage wurde abgewiesen.